Qualität braucht ruhiges und konzentriertes Arbeiten. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen möglichst viele vitale Zähne mit möglichst viel gesunder Zahnhartsubstanz und gesundem Zahnfleisch erhalten.
Wir haben ein "synoptisches" Behandlungskonzept. Synoptisch leitet sich her vom altgriechischen Wort sýnopsis „Gesamtschau“, „Zusammenschau“, „Entwurf“, „Überblick“ (syn- „zusammen“, opsis „das Sehen“). Um ein bestmögliches Behandlungsresultat zu erzielen, müssen alle anatomischen, funktionellen und pathologischen Gegebenheiten in der Mundhöhle gesamthaft berücksichtigt und der Behandlungsplan muss aus dieser Gesamtschau entwickelt werden. Neben der rein restaurativen Vorgehensweise kommt einer gewissenhaften Vorbehandlung und einer regelmässigen Nachsorge ein hoher Stellenwert zu. Synoptische ZahnMedizin bedeutet die gemeinsame Berücksichtigung aller Teildisziplinen: Zahnerhaltung, Parodontologie, Funktionslehre, Zahnärztliche Chirurgie, Kieferorthopädie, Implantologie und rekonstruktive Prothetik.Wenn wir von Qualität sprechen, meinen wir vor allem Behandlungsqualität und diese Behandlungsqualität lässt sich nicht von veralteten Gebührenordnungen, Vorschriften, Beihilfeverordnungen oder Versicherungsbedingungen beschreiben. Dies bedeutet in vielen Fällen für eine fachlich korrekte, qualitativ hochwertige und ästhetische gute Behandlung, dass nicht nur der gesetzlich versicherte Patient, sondern auch der Privatversicherte mit Eigenanteilen rechnen muss.
Wir wollen uns uns Zeit nehmen und uns auf Ihre Behandlung konzentrieren. Wir mögen es nicht, nicht zwischen zwei oder drei Behandlungszimmern hin und her springen und mehrere Patienten gleichzeitig behandeln. Wir delegieren auch nur wenige Arbeitsschritte an Assistenzpersonal, weil wir uns um Sie persönlich kümmern und die wichtigen Arbeitsschritte selbst unter Kontrolle haben wollen.
Privatversicherungen sind praktisch alle Aktiengesellschaften, also Wirtschaftsunternehmen, die Geld verdienen wollen. Sie haben kein wirkliches Interesse daran, dass Sie eine möglichst gute und möglichst schöne Zahnbehandlung bekommen. Die gesetzliche Krankenversicherung leidet ja ohnehin wegen der Schieflage unseres Sozialsystems unter notorischem Geldmangel. Auch die Beihilfe des öffentlichen Dienstes leistet nur eine Bei-hilfe, und ist keine Voll-Hilfe. Weder die private noch die gesetzliche Gebührenordnung geben die fachlich-medizinischen Möglichkeiten der Zahnheilkunde wieder, weil sie nur auf eine "ausreichende" (Note 4!) Versorgung zielen oder völlig veraltet sind. Das heisst, eine dem Stand der Wissenschaft entsprechende Zahnheilkunde ist nach diesen Gebührenordnungen gar nicht möglich. Die Differenz einer fachlich korrekten, qualitativ hochwertigen zur "ausreichenden" Behandlung muss leider der Patient tragen, weswegen wir mit Ihnen in bestimmten Fällen auch Honorarvereinbarungen treffen müssen.
Einen "Geiz-ist-geil"-Trend können wir in der Medizin nicht mittragen, Billig-Zahnmedizin ist nicht unsere Sache. Wir lehnen es ab, Ihnen Zahnersatz aus China oder sonstwo einzusetzen. Wir brauchen den Zahntechniker als Experten auf seinem Gebiet und fachlichen Partner vor Ort, der dann auch Verantwortung übernimmt. Nur in dieser Zusammenarbeit kann Individualität entstehen. Auch kann es keinen Sinn machen, den Menschen in Deutschland die Arbeit zu nehmen. Da scheint es besser, manchen Politiker oder Landesbanker "outzusourcen".
Wir empfehlen eindringlich, daß Sie regelmäßig zur Nachsorge zu uns kommen, also zweimal im Jahr zur Kontrolluntersuchung und zweimal im Jahr zur professionellen Zahnreinigung. Dann können wir auch das oben formulierte Ziel der Zahnerhaltung erreichen.